Vorpraktikum
Voraussetzung für die Aufnahme in den Studiengang Onlinejournalismus ist der Nachweis eines Vorpraktikums, das vor Beginn des Studiums (Anfang Oktober) zu absolvieren ist. Erst bei der Einschreibung (August/September) muss ein schriftlicher Nachweis über das Praktikum (ausgestellt vom Praktikumsgeber, mit Angaben zu Beginn und Endzeitpunkt, sowie zum Schwerpunkt der Tätigkeit) vorliegen. Bei der Bewerbung (bis 15. Juli) ist der Nachweis des Praktikums noch nicht notwendig.
Studieninteressenten, die erst im Jahr ihrer Bewerbung die Hochschulzugangsberechtigung erwerben, haben die Möglichkeit, das Vorpraktikum bis zum Beginn des dritten Semesters zu absolvieren und gegenüber dem Praxisbeauftragten nachzuweisen.
Für das Wintersemester 2020/2021 wird diese Regelung für alle Bewerberinnen und Bewerber gelten, damit keine Nachteile entstehen, falls wegen der Corona-Krise nicht ausreichend Praktikumsplätze zur Verfügung stehen sollten. Das Praktikum kann dann bis zum Beginn des 3. Semesters nachgewiesen werden.
Das Vorpraktikum umfasst sechs Wochen, die auf maximal zwei Praktikumsstellen und zwei Zeitblöcke verteilt werden können, oder eine mindestens sechsmonatige freie Mitarbeit in einem Medienunternehmen.
Als Praktikumsstellen kommen nur professionell und redaktionell arbeitende Arbeitsumgebungen im Bereich Journalismus in Frage. Nicht anerkannt werden zum Beispiel Tätigkeiten bei Schülerzeitungen sowie bei reinen Anzeigenblättern. Einschlägige Berufsausbildungen können im Einzelfall vom Prüfungsausschuss anerkannt werden.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Manuela Schaible oder die Studiengangsleitung.