Vorpraktikum
Die Studierenden müssen bis zum 3. Semester ein Vorpraktikum nachweisen. Das kann entweder vor dem Studienbeginn absolviert werden oder bis zum Beginn des Studienbetriebs im 3. Semester.
Das Vorpraktikum umfasst sechs Wochen, die auf maximal zwei Praktikumsstellen und zwei Zeitblöcke verteilt werden können, oder eine mindestens sechsmonatige freie Mitarbeit in relevantem Umfang in einem Medienunternehmen.
Als Praktikumsstellen kommen nur professionell und redaktionell arbeitende Arbeitsumgebungen im Bereich Journalismus in Frage. Nicht anerkannt werden zum Beispiel Tätigkeiten bei Schülerzeitungen, individuelle Onlineaktivitäten bzw. Projekte, die nicht professionell initiiert und begleitet sind (z.B. ehrenamtliches Erstellen von Websites). Tätigkeiten in PR / Öffentlichkeitsarbeit / Marketing können nicht anerkannt werden.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Manuela Schaible oder die Studiengangsleitung.