Verlinkungsregeln?!?
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Mittwoch, 10. Mai 2006
Onlinejournalismus
Vor einigen Wochen unterhielt ich mich mit einem Freund über die Möglichkeit, Betreibern anderer Websites zu verbieten, einen Link auf die eigene Website zu setzen. Wir tappten mit unserem
medienrechtlichen Wissen beide im Dunkeln. Vielleicht liegt’s an einer, zufälligerweise, gemeinsamen Fehlstunde. Vielleicht aber ist dieses Thema bislang auch nicht so populär, wie die Distanzierung von verlinkten Websites. Egal, vorerst war die Frage vergessen.
Bis, ja bis eben. Da wollte ich mich auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit über Pollen schlau machen (sind dieses Frühjahr eine besondere Plage – so mein Eindruck). Ein erstes Scannen der Website brachte kein brauchbares Ergebnis, wohl aber den Punkt „Verlinkungsregeln“ in der linken Navigation. Flux angeklickt und nicht schlecht gestaunt: Links dürfen gesetzt werden, nicht aber in einen Rahmen (wer nutzt denn noch Frames?). Und bitte, man solle binnen 24 Stunden über das Setzen des Links informieren.
Wenn die Pollen weiter so wirbeln, dann werde ich anderes zu tun haben, als eine Mail zu schicken, dass ich hier einen Link gesetzt hätte – daher habe ich auf die Verlinkung verzichtet. Ihr werdet die Website auch ohne Link entdecken und euch davon überzeugen können 😉
Aber zwei Fragen bleiben im Raum. Erstens: Wie ist das denn nun mit den Verlinkungsregeln? Gibt es dazu schon Urteile, und wie erklären sie sich? Und zweitens: Hat das eine Auswirkung auf die Blogosphäre? Schließlich ist eines ihrer Hauptmerkmale die Verlinkung untereinander – nebenbei bemerkt: In den deutschen Blogcharts ist es gar ein Bewertungskriterium.