Mehr Information für die Bürger
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Dienstag, 20. Dezember 2005
Onlinejournalismus
Informationsfreiheit ist ein in Art 5 GG verfassungsmäßig verbrieftes Recht. Landesgesetze regeln bereits seit einigen Jahren den offenen Zugang zu Behördeninformationen. Nun ist als einer der letzten Akte der rot-grünen Regierung ein Bundes-Informationsfreiheitsgesetz hinzugekommen, das ab 1. Januar 2006 in Kraft tritt. Ein Special des Medienmagazins „Message“ zeigt im Detail, was für Journalisten dabei herauskommt.